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Makler-Allein-Auftrag Nur so ist die volle Maklerleistung sicher Gut beraten ist bei Immobiliengeschäften, wer einem leistungsfähigen Makler einen Alleinauftrag erteilt. „Damit verpflichtet er den Makler für die Vertragslaufzeit zu intensiven Bemühungen, um den gewünschten Kauf oder Verkauf zu einem guten Abschluss zu bringen“ Zu diesen Aktivitäten zähle insbesondere auch, dass der Makler auf eigene Kosten angemessene Werbemaßnahmen durchführt. Im Gegenzug verzichte der Auftraggeber darauf, andere Makler oder Dritte einzuschalten. Der Makler stelle bei einem Alleinauftrag sein ganzes Fachwissen, seine Verbindungen und seine Marktkenntnisse sowie seine Kenntnis der kompletten Abwicklungsmodalitäten eines Immobiliengeschäfts in den Dienst seines Kunden.
Anders ist es beim allgemeinen Auftrag. Dieser verpflichte einen Makler zu keinen besonderen Aktivitäten, um den Auftrag voranzutreiben. Er könne einfach abwarten, ob sich zufällig ein geeigneter Interessent meldet. Werden, wie es bei Allgemeinaufträgen häufig geschieht, verschiedene Makler parallel beauftragt, laufe der mögliche Käufer Gefahr, am Ende mehrmals die volle Provision bezahlen zu müssen. Zudem bestehe die Gefahr, dass eine von mehreren Immobilienmaklern angebotene Immobilie „zu Tode angeboten“ werden kann.
„Alle Erfahrungen zeigen, dass eine Immobilie, die zu oft und von zu vielen gleichzeitig angeboten wird, oftmals unverkäuflich wird“ Nur beim Alleinauftrag steht einem Kunden die volle Maklerleistung zu. Darauf sollte bei der immer komplizierteren Materie niemand leichtfertig verzichten. Denn auch hier gilt: „zu viele Köche verderben den Brei.“ Mit freundlichen Grüßen AS Immobilien International.., das seit 1991 mit gutem RUF bekannte, türkische Maklerbüro! Sie Wünschen Immobilienangebote? Aber gern: www.as-makler.de |
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